
In der Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzgebung trägt der Hauptarbeitgeber eine gemeinsame Verantwortung für die Tätigkeiten des Sub-Arbeitgebers. Mit unseren Experten bieten wir Beratungsdienste an, um die richtigen Geschäftspartner auszuwählen, um Risiken zu vermeiden, die bei der Überwachung und Nachverfolgung des Subarbeitgebers und bei der Berichterstattung über den gesamten Prozeß auftreten können.
In diesem Zusammenhang bieten wir Dienste in;
- Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Beziehungen zwischen Hauptarbeitgeber und Sub-Arbeitgeber
- Verwaltung von Risiken, die von Subarbeitgebern ausgehen oder ausgehen können
- Prozessverwaltung bei Übertragung, Fusion, Transfer und Umstrukturierung des Unternehmens
- Zusammen mit den Kunden Analyse und Verfolgung von Risiken, die insbesondere den Hauptarbeitgeber interessieren
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